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CD | AudioCards - BGB AT I - III

Bestellnummer:100.201
Auflage:2010
ISBN:3-9423-1400-8

So lernt sich´s leichter:
Das Frage-Antwort-System der hemmer-Skripten im Audio-Format
 
Auditives Lernen erleichtert die Wiederholung des Stoffes und ist im MP3-Format jederzeit abrufbar.
 
Neu:               
Der examensrelevante Stoff zum auditiven Lernen von erfahrenen Repetitoren
Ideal für schnelles Repetieren der hemmer-Skriptenreihe
 
Modern:                
Frage-Antwort-System für Ihren MP3- oder CD-Player
 
Effektiv:                 
 Auditives Lernen optimiert die Wiederholung, im MP3-Format jederzeit verfügbar
Nutzen Sie Leerlaufphasen (z.B. in der U-Bahn) zum Wiederholen und Vertiefen des gelernten Stoffs.
 
 
 
 
BGB AT I:
Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z.B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter  anderem Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, eine wirksame Willenserklärung, Zugang und gegebenenfalls Bevollmächtigung voraus. Nur wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht des Schuldners und deren Folgeproblematiken wie Rücktritt und Schadensersatz. Konsequent befassen sich die AudioCards daher auch mit den Problemkreisen der Stellvertretung sowie der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abspieldauer: 127:01 Min.

 

BGB AT II:

Scheitert der Vertrag von vorneherein, so entfallen Erfüllungsansprüche. Die Unwirksamkeits-gründe sind im Gesetz verstreut, wie z.B. die §§ 125, 134, 2301 BGB. Als konsequentes Rechtsfolgensystem sind alle klausurtypischen rechtshindernden Einwendungen in den AudioCards zusammengefasst. Lernen Sie frühzeitig, die im BGB verstreuten Unwirksamkeitsgründe richtig einzuordnen.
Abspieldauer: 104:46 Min.

 

BGB AT III:

Der Primäranspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung und Unmöglichkeit (rechtsvernichtende Einwendungen). Nur wer Wirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig. Die rechtshemmenden Einreden, z.B. Verjährung gem. § 214 BGB, bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann.
Abspieldauer: 168:45 Min.
 

59.95 €   

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