Band 10: Anette Kugelmüller-Pugh - Der steuerrechtliche „Gesamtplan“ - rechtsgrundloses Argumentationsmuster oder legitime Rechtsfigur?

Band 10: Anette Kugelmüller-Pugh -  Der steuerrechtliche „Gesamtplan“ - rechtsgrundloses Argumentationsmuster oder legitime Rechtsfigur?Bestellnummer: 78.01.10
Auflage: 2006
ISBN: 978-3-89634-672-8

Autor: Anette Kugelmüller-Pugh

Der steuerrechtliche„Gesamtplan“- rechtsgrundloses Argumentationsmuster oder legitimeRechtsfigur?Herkunft, Merkmale und methodische Begründung einesRechtsinstituts

DieseDissertation befasst sich mit demsteuerrechtlichenArgumentationsmuster des sog. „Gesamtplans“ und seinerLegitimationdurch mögliche nationale, europäische undinternationaleRechtsgrundlagen.

Zunächst wird in einer Analysederumfangreichen BFH-Rechtsprechung zu diesem Thema aufgezeigt, zuwelchenFallgruppen das höchste deutsche Finanzgericht dieseRechtsfigurverwendet und welche Tatbestandsmerkmale es herausbildet.Anschließendwerden die durch die Rechtsprechung entwickeltenTatbestandsmerkmalenäher untersucht. Schließlich werden möglicheRechtsgrundlagen aus demnationalen, europäischen und internationalenSteuerrecht zunächstabstrakt dargestellt und dann der „Gesamtplan“unter dieseRechtsgrundlagen subsumiert.

Die Verfasserin kommt zudemSchluss, dass dieses Konstruktionsnmuster, das auch inausländischenSteuerrechtsordnungen wie beispielsweise Großbritannienund Italien zufinden ist, in Deutschland keine revolutionäre Rollespielt: Der BFHhat die Merkmale dieses Instituts - ohne es mit„Ge-samtplan“ zubezeichnen - schon seit langem verwendet und stetseineGesamtbetrachtung angestellt, wenn ein Steuerpflichtiger aufgrundeinervorausgehenden Planung, seine Steuerlast zu reduzieren,seineAngelegenheiten auf einen vorgefassten Plan eingerichtet hat.Ansonstenbraucht das deut-sche Steuerrecht diese Rechtsfigur nicht: Diedurchsie gelösten Fälle könnten alle unter Anwendung vonherkömmlichenRegelungen wie § 41 Abs. 2, § 42 AO und/oder eineAuslegung bzw.wirtschaftliche Betrachtungsweise ertragsteuerlicherNormen entschiedenwerden.

Was demnach durch die Einführung des „Gesamtplans“ wirklich gewonnen wurde, ist kaum mehr als ein plastischer Name.

Dissertation der Universität Augsburg
222 Seiten
Würzburg 2006
 
Preis: 26,80 €
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