LAW Aktuell 07.03.2022
Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung: auch hier Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers? 05/22 ZR
Sounds:
1. § 7 III BUrlG ist unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass der gesetzliche Urlaub nicht zu den dort genannten Zeitpunkten verfällt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahrs und/oder des Übertragungszeitraums krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt dann allerdings bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahrs.
2. Die Befristung des Urlaubsanspruchs nach § 7 III BUrlG setzt
in unionsrechtskonformer Auslegung überdies voraus, dass der Arbeitgeber den
Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, seinen Urlaub zu
nehmen, und ihm klar und rechtzeitig
mitteilt, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder
Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.
Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
NOCH KEIN HEMMER.CLUB MITGLIED? HIER KONTO ERSTELLEN, UM EXKLUSIVE VORTEILE ZU ERHALTEN
SIE SIND BEREITS BEIM HEMMER.SHOP REGISTRIERT, ABER NOCH KEIN CLUB-MITGLIED? LOGGEN SIE SICH MIT DEN GLEICHEN ZUGANGSDATEN WIE BEIM HEMMER.SHOP EIN UND STIMMEN NACH DEM LOGIN DEN AGB UND DEN DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN ZU. EINE ERNEUTE REGISTRIERUNG IST NICHT ERFORDERLICH!
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.