LAW Aktuell 06.09.2022
Rückzahlung von Fortbildungskosten: wieder ein neuer Grund für die Klauselunwirksamkeit! 14/22 ZR
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1. Einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, soweit er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, sind grundsätzlich zulässig.
2. Eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers i.S.v. §
307 I S. 1 BGB ist aber in Fällen anzunehmen, in denen der Arbeitnehmer durch
Gründe in der Sphäre des Arbeitgebers zu einer Kündigung veranlasst wird. Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
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