LAW Aktuell 06.09.2022
Entschädigung nach § 15 II AGG: negatives Schuldanerkenntnis nach Anspruchsentstehung ist wirksam! 15/22 ZR
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1. Sämtliche Vereinbarungen, durch die Ansprüche aus dem AGG im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden, verstoßen gegen § 31 AGG.
2. § 31 AGG steht jedoch einer Vereinbarung über Ansprüche aus
dem AGG im Nachhinein nicht entgegen. Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
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