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LAW Aktuell 27.09.2022
Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung: Erst der Mindesturlaub oder erst der Mehrurlaub? 16/22 ZR

Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung: Erst der Mindesturlaub oder erst der Mehrurlaub? 16/22 ZR

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1. Bei Ansprüchen auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs aus §§ 1, 3 I BUrlG, des tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Mehrurlaubs und des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen handelt es sich jeweils um verschiedene Streitgegenstände.

2. Stehen dem Arbeitnehmer im Kalenderjahr Ansprüche auf Erholungsurlaub zu, für die unterschiedliche Regelungen gelten, findet § 366 BGB Anwendung, wenn die Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber nicht zur Erfüllung sämtlicher Urlaubsansprüche ausreicht.

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