LAW Aktuell 30.11.2022
Klimaschutz ist kein Rechtfertigungsgrund
Aktivistisches Verhalten rechtfertigt allein mit dem Ziel des Klimaschutzes keine Straftaten und entschuldigt diese auch nicht.
Die Aktionen von Klimaaktivisten geraten zunehmend in den Blick der
Öffentlichkeit. Und zwar weniger, weil das Anliegen der Aktivisten als solches
als ernsthaft und berechtigt wahrgenommen wird. Sondern mehr, weil die
Eskalation deren Verhaltensweisen und die sich hieraus ergebenden Folgen zunehmend
über das hinaus gehen, was mancher als „noch hinnehmbar, die spielen doch nur"
bezeichnen würde. Dabei gerät bisweilen aus dem Blick, dass ziviler Ungehorsam
kein von der Rechtsordnung anerkanntes Verhalten ist und insbesondere auch die
Begehung von Straftaten, um die es sich regelmäßig handelt, hierdurch weder
rechtfertigt noch entschuldigt.
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