LAW Aktuell 02.02.2023
Verfall von Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit. BAG setzt Vorgaben des EuGH um
Der schwerbehinderte Kläger ist bei der Beklagten als Frachtfahrer beschäftigt. In der Zeit vom 1.12.2014 bis mindestens August 2019 konnte er wegen voller Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitsleistung nicht erbringen und deshalb seinen Urlaub nicht nehmen. Mit seiner Klage machte er deshalb noch Resturlaub aus dem Jahr 2014 geltend.
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