LAW Aktuell 27.05.2020
Annahmeverzugsentgelt: Wahrung einer Ausschlussfrist auch mit Beschäftigungsklage, 10/20 ZR
BAG, Urteil vom 18. September 2019, Az. 5 AZR 240/18 = NZA 2020, 174
Sounds:
1. Mit der Kündigungsschutzklage wahrt der Arbeitnehmer eine einstufige bzw. die erste Stufe einer zweistufigen tariflichen Ausschlussfristenregelung für alle vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche, etwa regelmäßig für solche aus Annahmeverzug.
2. Auch mit einer Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung macht
der Arbeitnehmer zugleich die für diese Beschäftigung vereinbarten
Entgeltansprüche im Sinne der ersten Stufe einer (tarif-)vertraglichen
Ausschlussfrist geltend.Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
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