LAW Aktuell 30.06.2020
Gefahrerforschung im Baurecht – zum Anwendungsbereich des Art. 54 Abs. 4 BayBO 09/20 OeR
Sound:
Bei Zweifeln an der
Standsicherheit eines Gebäudes kann auch bei vorliegender bestandskräftiger Baugenehmigung
eine Anordnung mit einer Verpflichtung zur Untersuchung der Standsicherheit
ergehen, dies ist auf Art. 54 Abs. 4 BayBO zu stützen.Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
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