LAW Aktuell 06.10.2020
Mal wieder Abschleppen und Kostenbescheid – nichts Neues, aber eine nette, examensnahe Wiederholung 10/20 OeR
Bei einer polizeilichen Abschleppmaßnahme ist einerseits zu unterschieden zwischen einer Sicherstellung nach Art. 25 PAG und einer atypischen Maßnahme eines bloßen Versetzens nach Art. 11 Abs. 2 PAG, andererseits zwischen der unmittelbaren Ausführung der Primärmaßnahme nach Art. 9 PAG oder ihrer Vollstreckung im Wege einer sofort vollzogenen Ersatzvornahme nach Art. 70 Abs. 2, 72 PAG.
Sachverhalt (etwas abgewandelt und ergänzt):
Die
Klägerin wendet sich gegen die Inanspruchnahme als Kostenschuldner im
Zusammenhang mit einer Abschleppmaßnahme vom 16. Oktober 2018 durch das
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