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LAW Aktuell 12.11.2020
Was willst Du mit dem Messer, sprich! Notwehrprovokation muss nachgewiesen werden

Notwehr
 
Eine absichtliche Notwehrprovokation kann zwar zum Ausschluss des Rechtfertigungsgrundes der Notwehr führen, allerdings muss dafür das Vorliegen einer solchen Provokation auch feststehen.

In wenigen anderen Rechtsordnungen ist das Notwehrrecht (§ 32 StGB) ähnlich schrankenlos wie im deutschen Strafrecht, weshalb schon seit demnächst fast zweihundert Jahren von einem „schneidigen Notwehrrecht" gesprochen wird. Wer angegriffen wird oder einen anderen gegen einen rechtswidrigen Angriff im Wege der Nothilfe verteidigt, darf grundsätzlich so ziemlich alles, was erforderlich und geboten ist. Und das ist, bei rechtem Licht betrachtet, schon recht viel.

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