LAW Aktuell 15.12.2020
Schaun 'mer erst mal! Mangelerforschung ist kein Anerkenntnis
Erklärt sich ein Vermieter bereit, nach den Ursachen eines vom Mieter behaupteten Mangels zu forschen, liegt bereits hierin nicht ohne Weiteres ein Anerkenntnis für das Vorliegen eines Mangels.
Eher selten kommt es dabei überhaupt vor, dass ein Vermieter von sich aus, wenn auch unter mieterseitiger Androhung einer mangelbedingten Mietminderung (§ 536 I BGB), sogleich tätig wird. Gleichwohl ist ein solches Verhalten nur zu begrüßen, denn in nicht wenigen Fällen führt eine Verweigerungshaltung des Vermieters über kurz oder lang zu einem Rechtsstreit, im Zuge dessen letztlich das Gleiche auf gerichtliche Veranlassung hin erfolgen muss.
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