LAW Aktuell 05.02.2021
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds: Beginn der Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB 03/21 ZR
BAG, Urteil vom 1. Oktober 2020, Az. 2 AZR 238/20 = NZA 2020, 1639 = NJW 2020, 3741
1. Bedarf es gemäß § 103 I BetrVG der Zustimmung des
Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung und hat der Arbeitgeber
innerhalb der Frist des § 626 II S. 1 BGB beim Betriebsrat die erforderliche
Zustimmung beantragt sowie bei deren ausdrücklicher oder wegen Fristablaufs zu
unterstellender Verweigerung das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung nach § 103
II BetrVG beim Arbeitsgericht eingeleitet, ist die Kündigung nicht wegen einer
Überschreitung der Frist unwirksam, wenn das Zustimmungsersetzungsverfahren bei
ihrem Ablauf noch nicht abgeschlossen ist.Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
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