LAW Aktuell 02.03.2021
Kündigung einer Hausangestellten: keine Geltung der verlängerten Kündigungsfristen! 06/21 ZR
Sounds:
1. Die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 II BGB gelten nicht für Arbeitsverhältnisse, die ausschließlich in einem privaten Haushalt durchzuführen sind. Es fehlt an der Zugehörigkeit zu einem „Betrieb oder Unternehmen".
2. Diese Differenzierung durch § 622 II BGB ist unter Beachtung des dem Gesetzgeber zur Verfügung stehenden Regelungsspielraums verfassungskonform.
Sachverhalt (etwas vereinfacht):
Die Klägerin war seit Februar 2006 als Haushaltshilfe im
Privathaushalt des Beklagten beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine
beiderseitige Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende vereinbart.Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
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