LAW Aktuell 30.06.2021
Die hab' ich doch nur gekauft!
Der bloße Ankauf von Cannabis-Setzlingen ist noch kein Handeltreiben
mit unerlaubten Betäubungsmitteln.
Die Idee mag auf den ersten Blick
verlockend und sogar bestechend erscheinen: Durch den kostengünstigen Einkauf
von Setzlingen und deren nachfolgende Aufzucht mittels entsprechenden
Wiederverkaufs der ausgewachsenen Pflanzen einen satten Gewinn zu erzielen.
Letztlich arbeiten ja Gärtnereien und Baumschulen sowie die Landwirtschaft
insgesamt nach diesem Prinzip. Probleme gibt es allerdings bei diesem
Geschäftsmodell, wenn es sich nicht etwa um Obst, Gemüse oder Blumen, sondern
um Cannabissetzlinge handelt.
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