LAW Aktuell 10.09.2021
Hohe Anforderungen an bedingten Tötungsvorsatz
Bei der Abgrenzung von bedingtem Vorsatz zu bewusster Fahrlässigkeit ist gerade bei den Tötungsdelikten große Aufmerksamkeit erforderlich.
Eine solche haben die Richter am Landgericht Duisburg aber offenbar, jedenfalls in den Augen der Kollegen am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, nicht ausreichend hinbekommen. Denn dort hielt die erstinstanzliche Verurteilung eines Angeklagten, der mit seinem Pkw auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit hoher Geschwindigkeit erst über mehrere Straßen und schließlich über einen Rad- und Fußweg geflüchtet war, wofür er unter anderem auch zwei Absperrpfosten buchstäblich überfuhr, wegen versuchten Mordes der rechtlichen Überprüfung nicht stand.
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