Mit Life&LAW@home schließt sich der Kreis Ihrer Examensvorbereitung.
Neben der inhaltlichen Vorbereitung an den bekannten Fällen in unseren Hauptkursen und dem Klausurtraining am Fall gewinnt mittlerweile in allen Bundesländern auch die Kenntnis neuerer Rechtsprechung für das Examen an Bedeutung.
Dabei kann nur das Verstehen der Rechtsprechung, nicht das bloße Lernen zum Examenserfolg führen! Wir rüsten Sie für diese Anforderungen mit unserem Kurs Life&LAW@home!
Um Sie auch auf die zukünftigen Examensfälle vorzubereiten, konzentriert sich der Kurs Life&LAW@home auf aktuelle Themen, wie sie in unserer Ausbildungszeitschrift Life&LAW aufbereitet werden.
Neue Rechtsprechung, Gesetzesnovellen oder die aktuellen Examensklausuren werden im Rahmen einer Online-Veranstaltung aufbereitet und die Inhalte vernetzt präsentiert. Gleichzeitig werden die Entscheidungsbesprechungen mit den Inhalten unseres Hauptkursprogrammes in Verbindung gesetzt. So erhalten Kursteilnehmende aktuelle Rechtsprechung in der aus den Hauptkursen gewohnten examenstypischen Aufbereitung.
Life&LAW@home ist dabei keine bloße „Rechtsprechungssammlung". Unser Anspruch ist es vielmehr, Ihnen die aktuellen Fragen der neuesten Entscheidungen examensnah aufzuarbeiten, sie in ihre vorhandenen Rechtskenntnisse einzuordnen und in klausurtypischen Zusammenhang zu bringen. Wir erarbeiten die Rechtsfragen gemeinsam mit Ihnen in einem interaktiven Onlinekurs!
Der Kurs eignet sich neben der Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen ebenfalls zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, während der Promotion sowie vor und während dem Einstieg ins Rechtsreferendariat.
Die letzten Examenstermine geben uns Recht!
- Termin 2023-II Klausur 4: Die divergierenden BGH-Entscheidungen zu den Gewahrsamsverhältnisse beim Abheben am Geldautomaten wurden in der Einheit am 04.02.2022 durchgesprochen und die Folgeprobleme diskutiert.
- Am 5. Mai 2023 hat Dr. David Marski das wichtige BGH-Urteil vom 17.01.2023 zum Innenausgleich bei der StVG-Haftung (§§ 17 StVG, 426 BGB) ausführlich besprochen. Im Zweiten Bayerischen Staatsexamen wurde dieses Urteil dann prompt in der Aufgabe 1 am 13. Juni 2023 im Termin 2023-I geprüft.
- Im Termin 2023-I wurde in Aufgabe 2 das Problem der fiktiven Abrechnung des (kleinen) Schadensersatzes statt der Leistung geprüft. Diese Problematik wurde in der Life&LAW@home-Einheit" vom 04.11.2022 ausführlich besprochen.
- Termin 2023-I Klausur 4: Die Rechtsprechung des Großen Senats (BGHGS, Beschluss vom 15.06.2016 – GSSt 1/16) zur Notwendigkeit einer qualifizierten Belehrung bei der Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen durch den Ermittlungsrichter wurde in der Einheit am 18.11.2022 unmittelbar vor dem Examenstermin besprochen.
- Termin 2023-I Klausur 6: Die Recht-auf-Vergessen-Entscheidungen des BVerfG von 2019 waren mehrfach Gegenstand der Life&LAW-Europarechts-Einheiten am 19.08. und 09.12.2022. Auf die Klausur mit Schwerpunkt Europarecht waren Teilnehmende des Life&LAW-Kurses mit zwei Einheiten zum Europarecht pro Jahr gut vorbereitet, in denen die examensrelevanten Grundlagen wiederholt werden. So war auch diese untypische Klausur auf Grundlage der Einheiten erfolgreich lösbar.
- Das Problem des Eigentumsverlustes nach §§ 946, 947, 93, 94 BGB in Aufgabe 2 im Termin 2022-I war am 21./28.01.2022 unmittelbar vor dem Examen Gegenstand zweier Kurseinheiten in unserem Rechtsprechungskurs „Life&LAW@home". Hier wurden in einer Doppeleinheit die Photovoltaik-Entscheidungen des BGH (Life&LAW 03/2022, 145 ff.) besprochen und in diesem Zusammenhang die Einbauküchenproblematik behandelt. Die Widerrufsproblematik wurde im „Life&LAW@home-Kurs" am 07.01.2022 ausführlich anhand der Kurventreppenlift-Entscheidung des BGH (Life&LAW 02/2022, 73 ff.) besprochen und somit sämtliche Probleme des § 312g II Nr. 11 BGB.
- Auch im Termin 2022-II war der Eigentumserwerb an Erzeugnissen nach §§ 953 ff. BGB Prüfungsgegenstand von Aufgabe 2.
- Das BGH-Urteil zum Widerruf der Haustürbürgschaft (Life&LAW 02/2021, 73 ff.) wurde am 25.06.2021 ausführlich in unserer Life&LAW@home-Einheit „Die Systematik der Widerrufsrechte" besprochen und kam daraufhin prompt wenige Monate später im 1. Staatsexamen in Bayern (Termin 2021-II) als Aufgabe 2 dran.
- Auf zwei Einheiten verteilt wurden am 10.09. und am 17.09.2021 im Life&LAW@home-Kurs zunächst der Problembeitrag zum Abhandenkommen beweglicher Sachen nach § 935 BGB (Life&LAW 01/2021, 56 ff.) und im Anschluss daran die Probefahrtentscheidung des BGH (Life&LAW 01/2021, 6 ff.) besprochen. Im Ersten Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen wurde diese Entscheidung „1:1" als Frage 1 In Aufgabe 1 im Dezembertermin 2021 geprüft.