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Band 13: Klaus Münstermann - Das neue Schuldrecht am Beispiel des Unternehmenskaufs - Eine Analyse der Gewährleistungshaftung des Unternehmensverkäufers
Band 13: Klaus Münstermann - Das neue Schuldrecht am Beispiel des Unternehmenskaufs - Eine Analyse der Gewährleistungshaftung des Unternehmensverkäufers
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Bestellnummer: 58014
Auflage: 1. Auflage 2007
ISBN: 3-89634-689-X

Band 13 - Klaus Münstermann

Das neue Schuldrecht am Beispiel des Unternehmenskaufs - Eine Analyse der Gewährleistungshaftung des Unternehmensverkäufers

Der wirtschaftlich bedeutsame Unternehmens- und Beteiligungskauf war bereits unter der Geltung des alten Rechts Gegenstand mannigfacher Meinungsstreitigkeiten. Da das Bürgerliche Gesetzbuch keine gesonderte Regelungsmaterie in bezug auf den Unternehmenskauf enthielt, war umstritten, für welche Unternehmensmängel in welcher Form gehaftet werden sollte. Insbesondere war nicht hinreichend geklärt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Verkäufer eines Unternehmens für fehlerhafte Umsatz- und Ertragsangaben des Zielunternehmens einstehen sollte. Die sich daraus für die Praxis des Unternehmenskaufs ergebende Rechtsunsicherheit wurde durch die uneinheitliche Rechtsprechung zum Unternehmensmangel noch intensiviert und führte dazu, dass sich die Parteien eines Unternehmenskaufvertrages umfangreicher, individualvertraglicher Garantielisten bedienten statt sich dem Gesetz anzuvertrauen.

Auch im reformierten Schuldrecht widmet der Gesetzgeber dem Unternehmenskauf keine spezialgesetzlichen Regelungen. Für den Kauf eines Brötchens und den Kauf eines Unternehmens gelten demnach grundsätzlich dieselben Vorschriften! Vordergründig stellen sich somit insbesondere im Hinblick auf fehlerhafte Bilanzangaben die alten Abgrenzungsprobleme.

Nach Auffassung des Verfassers erlaubt jedoch § 434 BGB n.F. ein extensives Begriffsverständnis der dort normierten „Beschaffenheit", was zu einer Einbeziehung auch solcher Unternehmensmängel in den Sachmangelbegriff führt, die unter dem alten Recht nicht unter die strengeren Rechtstermini „Fehler" und „zugesicherte Eigenschaft" im Sinne des § 459 BGB a.F. subsumiert werden konnten und folglich aus dem Anwendungsbereich des Kaufgewährleistungsrechts fielen. Damit greift die kaufrechtliche Regelungssystematik der §§ 434 ff. BGB n.F. dem Grunde nach nun auch, wenn der Unternehmensmangel in einer unzutreffenden Bilanzangabe besteht.

Ob sich die über § 437 BGB vermittelten Rechtsbehelfe - insbesondere der bereits nach altem Recht heftig umstrittene Rücktritt - jedoch auch im Einzelnen für die gewährleistungsrechtliche Behandlung eines Unternehmenskaufs als praxistauglich erweisen und der Gesetzgeber somit sein Ziel, den Unternehmenskauf heim in die Grenzen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu holen, erreicht hat, ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit.

Dissertation der Universität Köln

249 Seiten

 

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