Das Polizeirecht ist ein Klassiker beider Staatsexamina in Baden-Württemberg. Die Besonderheiten des baden-württembergischen Landesrechts und die aktuelle Rechtsprechung des VGH Mannheim lassen sich nur mit einem Skript erfassen das ausschließlich bundeslandspezifisch ausgerichtet ist. Um in der Klausur zu punkten müssen Sie nicht nur die Grundbegriffe dieses Rechtsgebiets beherrschen. Verlangt wird die Anwendung in den Klagearten. Deshalb werden in diesem Skript nach bewährter Methode alle Fragen im Prüfungsschema dargestellt. So lernen Sie auch das Polizeirecht von Anfang an klausur- und anwendungsorientiert!