LAW Aktuell 07.03.2022
Schadensersatz bei Überprüfung von Verdacht gegen Arbeitnehmer durch spezialisierte Kanzlei 06/22 ZR
Sound:
Der
Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber grundsätzlich die durch das Tätigwerden einer
spezialisierten Anwaltskanzlei entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen,
wenn der Arbeitgeber diese anlässlich eines konkreten Verdachts einer
erheblichen Verfehlung des Arbeitnehmers mit Ermittlungen gegen den
Arbeitnehmer beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer schwerwiegenden
vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
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