LAW Aktuell 27.09.2022
Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverboten: Behandlung einer unzulässigen Regelung zur Anrechnung anderweitigen Erwerbs 17/22 ZR
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1. Aus der einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kann regelmäßig nicht auf die Aufhebung eines zuvor arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geschlossen werden.
2. Eine vertragliche Vereinbarung, die eine über die Vorgaben
des § 74c I HGB hinausgehende Anrechnung eines vom Arbeitnehmer in der
Karenzzeit durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erzielten oder
aufgrund böswilligen Unterlassens nicht erzielten Erwerbs auf die Karenzentschädigung
vorsieht, führt nicht zur Unverbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
insgesamt. Stattdessen ist nach § 75d S. 1 HGB die vertragliche
Anrechnungsvereinbarung nur insoweit für den Arbeitnehmer unverbindlich, als
sie über die Vorgaben des § 74c I S. 1 HGB hinausgeht.Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
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