LAW Aktuell 28.11.2024
Beschäftigungsverbote im Mutterschutz. BAG zum Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Die Parteien streiten über die Abgeltung von Urlaubstagen gem. § 7 IV BUrlG. Die Klägerin war bei dem Beklagten von Februar 2017 bis zum 31.03. 2020 als Zahnärztin angestellt. Ihr Urlaubsanspruch betrug 28 Tage p.a.. Zum 1.12.2017 sprach der Beklagte für die seinerzeit schwangere Klägerin ein Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG aus. Der Klägerin standen zu diesem Zeitpunkt aus dem laufenden Kalenderjahr noch 5 Tage Resturlaub zu. Aufgrund der Mutterschutzfristen und Stillzeiten für ihre im Juli 2018 sowie im September 2019 geborenen Kinder schlossen sich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nahtlos mehrere Beschäftigungsverbote an.
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