hemmer-shop hemmer wüst verlag
Benutzerkonto Ihr Warenkorb

LAW Aktuell 14.09.2020
Pauschalentschädigung in Landeswährung Zlotj statt Euro, ja. Aber das wars!

Fluggast
 
EuGH, Urt. v. 03.09.2020 – C–356/19
 
Flugreisende haben zwar einen Anspruch auf die Pauschalentschädigung in ihrer Landeswährung, wenn ein Flug stark verspätet ist oder ganz ausfällt; für Schäden im Zusammenhang mit der Unterbringung in einem Hotel muss die Fluglinie aber nicht haften.
Von den Fluggastrechten können Bahnfahrer nur träumen: Neben einer recht ordentlichen pauschalen Entschädigungszahlung bei sich nicht nur unerheblich verspätenden oder ganz ausfallenden Flügen muss sich die Fluglinie unter anderem auch um eine Übernachtung des „gestrandeten Passagiers" kümmern.
Die Entschädigungszahlung kann der Passagier, wie der Gerichtshof der Europäischen Union nun in Auslegung der einschlägigen EU-Verordnung entschieden hat, in seiner Landeswährung verlangen. So lautete die Antwort auf eine entsprechende Vorlage im Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 III AEUV) eines polnischen Gerichts, vor dem ein Landsmann gegen eine polnische Fluglinie auf die ihm zustehende Entschädigung geklagt hatte. Die Fluglinie hatte diese mit dem Einwand verweigert, dass er seine Forderung in der Landeswährung und nicht in Euro geltend gemacht habe. Dafür, so der EuGH, gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Auch mit Sinn und Zweck des Sekundärrechtsaktes (Art. 288 II AEUV) wäre es nicht vereinbar, wenn der Anspruchsteller seine Forderung nicht in der an seinem Wohnort geltenden Landeswährung beziffern und verlangen könnte. Nur weil die Verordnung ausschließlich Euro-Beträge vorsehe, stehe dies einer entsprechenden Umrechnung nicht entgegen.

Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.

LOG-IN FÜR HEMMER.CLUB MITGLIEDER:

E-Mail Adresse
Passwort   (vergessen?)
Spam-Schutz
  Bitte tragen Sie hier die Summe von 5 + 3 ein.

NOCH KEIN HEMMER.CLUB MITGLIED? HIER KONTO ERSTELLEN, UM EXKLUSIVE VORTEILE ZU ERHALTEN

KONTO ERSTELLEN

SIE SIND BEREITS BEIM HEMMER.SHOP REGISTRIERT, ABER NOCH KEIN CLUB-MITGLIED? LOGGEN SIE SICH MIT DEN GLEICHEN ZUGANGSDATEN WIE BEIM HEMMER.SHOP EIN UND STIMMEN NACH DEM LOGIN DEN AGB UND DEN DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN ZU. EINE ERNEUTE REGISTRIERUNG IST NICHT ERFORDERLICH!


Zurück zur Übersicht




Kundenservice Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren Produkten?
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
 
HEMMER CLUB
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Frau Petra Wildanger
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Zahlung Sie können Ihre Bestellungen per Bankeinzug, Kreditkarte und per PayPal bezahlen.
PayPal Kreditkarte Bankeinzug
 
Versand Wir liefern schnell und versandkostenfrei.
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.


Diese Website verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden. Mehr Informationen OK!