LAW Aktuell 22.09.2020
Zu alt für ein junges Team?
ArbRAktuell 2020, 424
Stellenanzeige „Junges, hochmotiviertes Team" diskriminierend
Der Rechtsstreit betrifft eine behauptete Diskriminierung wegen Alters und daraus folgende Ersatzansprüche nach dem AGG. Die Beklagte schaltete im März 2019 online eine Stellenanzeige, mit der sie einen „Mitarbeiter SAP-Anwendungsbetreuung (m/w/d)" suchte. Bezüglich des Karrierelevels war „Berufseinsteiger" angegeben. Im Begleittext fand sich unter der Überschrift „Wir bieten Ihnen" folgender Text: „Zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hoch motivierten Team in einem sehr interessanten und abwechslungsreichen Themenumfeld …" Gefordert war zudem die Vorlage von „Aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (wie Lebenslauf und vollständigen Zeugnissen)".
Auf diese Stellenanzeige bewarb sich der 61-jährige Kläger über das Online-Portal der Beklagten Der Kläger ist seit 1996 im SAP-Bereich tätig und verfügt über diverse Zertifikate und Ausbildungen in dieser Richtung. Die Bekl. lehnte die Bewerbung des Klägers nach Durchsicht seiner Unterlagen im Rahmen einer Vorauswahl per E-Mail mit der Begründung ab, sich für andere Bewerber entschieden zu haben, die das spezielle Anforderungsprofil noch besser erfüllten. Der Kläger machte daraufhin gegenüber der Bekl. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche wegen einer behaupteten Diskriminierung wegen seines Alters geltend. Die Beklagte lehnte dies ab. Der Kläger erhob daraufhin Klage beim ArbG. Das ArbG gab der Klage auf Entschädigung von zwei Bruttomonatsgehältern iHv. 6.710,98 €, statt.
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