LAW Aktuell 10.06.2021
Kein Beschäftigungsanspruch ohne Maske!
Die Parteien streiten über den Beschäftigungsanspruch des Klägers ohne Maske oder im Homeoffice. Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete im Frühjahr 2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Gegen diese Pflicht wehrte sich der Kläger.
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