LAW Aktuell 30.06.2021
Immer Ärger mit Werbung – Reichweite örtlicher Bauvorschriften 07/21 OeR
Sound:
Eine Satzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO kann grundsätzlich nicht für das gesamte Gemeindegebiet erlassen werden, weil es hierfür regelmäßig am generellen Schutzbedürfnis fehlt. Obwohl eine Anwendbarkeit von §§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 BauGB nicht angeordnet ist, müssen auch örtliche Bauvorschriften das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung aller im Einzelfall berührten und erheblichen Belange sein.
Sachverhalt:
K ist Eigentümer
eines Grundstücks in der Gemeinde Z (7.500 Einwohner), Landkreis S. Er
beantragt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Anbringung einer
beleuchteten Plakatanschlagtafel mit den Maßen 2,80 m mal 3,80 m an der
südöstlichen Außenwand des auf dem Grundstück FlNr. 249, Hauptstraße 44
befindlichen gewerblich genutzten Hauptgebäudes auf Höhe dessen ersten
Obergeschosses.
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