LAW Aktuell 26.08.2021
Keine Amtshaftung für Mietpreisbremse
Aus der
Unwirksamkeit von Mietpreisbremsen lassen sich keine Amtshaftungsansprüche
gegenüber den Kommunen oder Ländern ableiten.Seit einigen Jahren hat es der
Bundesgesetzgeber den Ländern ermöglicht, mittels Rechtsverordnungen
Obergrenzen für Wohnraummieten zu erlassen. Voraussetzung für die sogenannten
„Mietpreisbremsen" (§ 556d I BGB) ist zunächst das Vorliegen eines angespannten
Wohnungsmarktes. Stellen die Landesregierungen das Vorliegen eines solchen
fest, was naturgemäß gerade bei (Groß-)Städten eher der Fall sein dürfte als
„auf dem flachen Land", so können sie mittels Rechtsverordnung (Art. 80 I GG)
für die Dauer von höchstens fünf Jahren ein bestimmtes Gebiet zu einem Gebiet
mit angespanntem Wohnungsmarkt erklären (§ 556d II S. 1 BGB). Als Rechtsfolge
hieraus sieht das Gesetz vor, dass bei Neuabschluss eines Mietvertrags über
Wohnraum der Mietzins höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§
558 II BGB) liegen darf (§ 556d I BGB).
Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
NOCH KEIN HEMMER.CLUB MITGLIED? HIER KONTO ERSTELLEN, UM EXKLUSIVE VORTEILE ZU ERHALTEN
SIE SIND BEREITS BEIM HEMMER.SHOP REGISTRIERT, ABER NOCH KEIN CLUB-MITGLIED? LOGGEN SIE SICH MIT DEN GLEICHEN ZUGANGSDATEN WIE BEIM HEMMER.SHOP EIN UND STIMMEN NACH DEM LOGIN DEN AGB UND DEN DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN ZU. EINE ERNEUTE REGISTRIERUNG IST NICHT ERFORDERLICH!
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.