LAW Aktuell 30.11.2021
Ordentliche Kündigung ohne KSchG: Fremdgeschäftsführer nur ausnahmsweise Arbeitnehmer i.S.v. § 23 I S. 3 KSchG 19/21 ZR
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1. Im Rahmen der Kleinbetriebsklausel des § 23 I S. 3 KSchG ist die negative Fiktion des § 14 I Nr. 1 KSchG nicht anwendbar, weil deren Wortlaut ihren Anwendungsbereich ausdrücklich auf den Ersten Abschnitt des KSchG, also die §§ 1 bis 14 KSchG beschränkt. Daher kann auch ein GmbH-Geschäftsführer u.U. ein bei § 23 I S. 3 KSchG zu zählender Arbeitnehmer sein.
2. Allerdings gilt im KSchG nicht der unionsrechtlich
determinierte Arbeitnehmerbegriff, sondern der nationale Arbeitnehmerbegriff,
wie er sich aus § 611a I BGB ergibt.Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
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