LAW Aktuell 30.11.2021
Unterlassener Zwischenverdienst im Annahmeverzug: Böswilligkeit bei Betriebsübergang? 20/21 ZR
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1. Das zur Begründung eines Annahmeverzugs gemäß §§ 294 ff BGB grds. erforderliche Angebot des Arbeitnehmers kann in Einzelfällen entbehrlich sein.
2. Das Angebot des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer im Rahmen
eines Betriebsübergangs bei dem Betriebserwerber als Leiharbeitnehmer die
bisherige Tätigkeit zu unveränderten Konditionen befristet weiterzuführen, ist
dem Arbeitnehmer zumutbar i.S.d. § 615 S. 2 BGB, wenn keine konkreten Umstände
des Einzelfalls – etwa in der Person des Betriebsübernehmers – etwas anderes ergeben. Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
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