LAW Aktuell 30.11.2021
Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB: Erkennbarkeit der Kündigungskompetenz i.S.v. Satz 2? 21/21 ZR
Sounds:
1. Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist ohne Vorliegen besonderer Umstände nach mehr als einer Woche nicht mehr unverzüglich i.S.d. § 174 S. 1 BGB.
2. Erfolgt das Inkenntnissetzen dadurch,
dass eine Person in die Stellung als Personalleiter berufen wird, wäre dies wie
im Arbeitsleben üblich dahin zu verstehen, dass dieser bevollmächtigt ist, für
die Arbeitgeberin die Kündigung von Arbeitsverhältnissen zu erklären. Bitte loggen Sie sich als Club-Mitglied ein, um den gesamten Beitrag kostenlos lesen zu können.
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