LAW Aktuell
LAW Aktuell 01.06.2021
Das geht zu weit

Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 31.05.2021
Elektronisches Dokument nach § 130a ZPO: Übereinstimmung von Absender und signierender Person erforderlich! 12/21 ZR

Sounds:
Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt.
Sachverhalt (modifiziert und vereinfacht):
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 31.05.2021
Klage des Leasinggebers gegen Leasingnehmer: isolierte Drittwiderklage gegen Verkäufer zulässig! 11/21 ZR

Sounds:
1. Wird der Leasingnehmer vom Leasinggeber auf Zahlung rückständiger Leasingraten oder – nach fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen Zahlungsverzugs – auf Schadensersatz statt der Leistung in Anspruch genommen, so ist der Ausgang des Rechtsstreits wegen Anwendbarkeit von § 313 BGB vom Erfolg der auf den Leasingnehmer übertragenen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer abhängig.
2. In einem solchen Fall ist daher eine isolierte Drittwiderklage des Leasingnehmers auf Rückgewähr des Kaufpreises an den Leasinggeber zulässig.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 31.05.2021
Beitritt auf Seiten des Gegners: Reichweite der Interventionswirkung gemäß § 68 ZPO 10/21 ZR

Sounds:
1. Bei einem Beitritt des Streitverkündeten auf Seiten des Prozessgegners des Streitverkünders tritt die Interventionswirkung gemäß § 74 II und III ZPO in Verbindung mit § 68 ZPO in gleicher Weise ein wie bei einem unterlassenen Beitritt. Sie setzt daher die Zulässigkeit der Streitverkündung i.S.d. § 72 ZPO voraus.
2. Die Interventionswirkung tritt im Folgeprozess zwar nicht ein, soweit der dem Rechtsstreit im Vorprozess nicht beigetretene Streitverkündete im Falle seines Beitritts nach § 67 ZPO gehindert gewesen wäre, auf den Verlauf des Vorprozesses Einfluss zu nehmen. Tritt der Streitverkündete dem Rechtsstreit im Vorprozess jedoch nicht auf Seiten des Streitverkünders, sondern auf Seiten von dessen Prozessgegners bei, kommen ihm die sich aus § 67 ZPO ergebenden Beschränkungen der Interventionswirkung nicht zugute.
LAW Aktuell 20.05.2021
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