LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 20/18 ZR – 2. Staatsexamen
Sounds:
1. Eine Kündigung geht auch dann durch Einwurf in den noch vorhandenen und mit Namensschild versehenen Hausbriefkasten des Empfängers zu, wenn dieser sich dauerhaft im Ausland aufhält und der Absender dies weiß.
2. In einem solchen Fall liegt grds. auch kein treuwidriges Berufen auf den Zugang der Willenserklärung vor. Dies kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, da der Begriff des Zugangs im Rechtssinne bereits das Ergebnis einer im Interesse des rechtssicheren Rechtsverkehrs vorgenommenen Abwägung zwischen dem Transportrisiko auf Seiten des Erklärenden und dem Kenntnisnahmerisiko auf Seiten des Empfängers darstellt.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 09/18 ÖR
VGH München, Beschl. vom 24.04.2018 – 1 CS 18.308, www.gesetze.bayern.de
Heilung von Verfahrensfehlern durch das Beschwerdeverfahren - Hauptsache, man wird irgendwann gehört
Sound:
Wird der Antragsteller im Ausgangsverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht ausreichend angehört, kann dies durch die Einlegung der Beschwerde und dem Einreichen von Schriftsätzen geheilt werden.
Sachverhalt:
Bei einer Ortsbesichtigung am 11. September 2017 stellte ein Vertreter des Landratsamtes L, Oberbayern, fest, dass das mit einem sanierungsbedürftigen Wohngebäude bebaute, im Außenbereich liegende Grundstück FlNr. 308, Gemarkung Kleindorf, an der Nord-, West- und Südseite mit einem braunen Stabmattenzaun und an der Ostseite mit einem grünen Maschendrahtzaun neu eingezäunt wurde, ein Carport errichtet wurde und die Außenanlagen um das Gebäude und den Einfahrtsbereich sowie ein bestehender Teich neu hergerichtet werden.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 08/18 ÖR
VG Bayreuth, Beschluss v. 24.11.2017 – B 5 E 17.872 und VGH München, Beschl. vom 10.04.2018 – 4 CE 17.2450,www.gesetze.bayern.de
Sound:
Bei einem Streit um einen Fraktionsausschluss kommt eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Anordnung in Betracht, wenn der Fraktionsausschluss dem Willkürverbot widerspricht oder wenn das Ausschlussverfahren rechtsstaatliche Minimalanforderungen unterläuft. Zweifelhaft ist, welche Regelungen für die persönliche Beteiligung im Rahmen von Fraktionssitzungen gelten.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 07/18 ÖR
VG Würzburg, Urteil v. 08.03.2017 – W 2 K 15.78 sowie VGH München, Beschl. vom 18.09.2017 – 4 ZB 17.836, www.gesetze-bayern.de
Sound:
Grundstückseigentümer können zur Duldung der Belassung von Leitungen verpflichtet werden, wenn diese für die örtliche Abwasserentsorgung notwendig sind. . Ob die Inanspruchnahme eines Grundstücks infolge der Duldungspflicht nach Art. 24 Abs. 2 S. 3 GO i.V.m. der örtlichen Satzung eine unzumutbare Belastung darstellt, ist danach zu beurteilen, wie hoch - verglichen mit dem für eine Neuverlegung der Leitungen anfallenden Mehraufwand - der aus der jetzigen Leitungsführung resultierende Wertverlust des Grundstücks anzusetzen ist.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 19/18 ZR – 2. Staatsexamen
BGH, Urteil vom 19. April 2018, Az. IX ZR 222/17; vgl. auch WM 2018, 1103
Sounds:
1. Die Prozessparteien können eine in einem Prozessvergleich wirksam vereinbarte Widerrufsfrist vor deren Ablauf ohne Mitwirkung des Gerichts verlängern.
2. Ein im Prozessvergleich nicht enthaltenes Widerrufsrecht kann von den Parteien nachträglich nur wirksam vereinbart werden, wenn die für den Prozessvergleich geltenden Förmlichkeiten eingehalten werden und die prozessbeendende Wirkung des Vergleichs noch nicht eingetreten ist.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 18/18 ZR – 2. Staatsexamen
BAG, Urteil vom 28. September 2017, Az. 8 AZR 67/15, vgl. auch NZA 2018, 589
Sounds:
1. Einzelvertragliche Verfallfristen in AGB, die eine Geltendmachung und Klage innerhalb eines Zeitraums von jeweils drei Monaten verlangen, verstoßen regelmäßig nicht gegen § 307 I 1 BGB.
2. Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach die Ausschlussfristen nicht gelten für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und ebenfalls nicht bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, ist nicht wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7b unwirksam, weil dabei die grob fahrlässigen Pflichtverletzungen nicht ausdrücklich ausgeklammert wurden. Dies folgt aus der nach § 310 IV 2 Hs. 1 BGB notwendigen angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 17/18 ZR – 2. Staatsexamen
BAG, Urteil vom 14. Dezember 2017, Az. 2 AZR 86/17 = NZA 2018, 646
Sounds:
1. Die beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist „an sich" geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ein Arbeitnehmer verweigert die ihm angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachdrücklich nicht leisten will. Ob er zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, bestimmt sich nach der objektiven Rechtslage. Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in der Annahme, er handele rechtmäßig, hat grundsätzlich er selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Rechtsauffassung als unzutreffend erweist.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 16/18 ZR – 2. Staatsexamen
BAG, Urteil vom 31. Januar 2018, Az. 10 AZR 392/17 = NZA 2018, 578
Sounds:
1. Die Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten zu Lasten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich zulässig, doch müssen die Schranken der §§ 74 ff HGB i.V.m. § 110 GewO eingehalten werden, insbesondere muss dafür eine sog. Karenzentschädigung zugesagt werden.
2. Bei Abweichungen von den gesetzlichen Mindestvorgaben muss auf der Rechtsfolgenseite genau zwischen Unwirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots und seiner bloßen Unverbindlichkeit unterschieden werden.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 15/18 ZR – 2. Staatsexamen
BAG, Urteil vom 19. Oktober 2017, Az. 8 AZR 845/15 = NZA 2018, 436 und BAG, Urteil vom 19. Oktober 2017, 8 AZR 847/15
Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers: im Kleinbetrieb allenfalls ausnahmsweise
Sounds:
1. Ein Arbeitnehmer hat grds. dann einen Anspruch auf Wiedereinstellung nach § 242 BGB, wenn zwischen dem Zugang einer betriebsbedingten Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers doch erhalten bleibt oder unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz i.S.v. § 1 II KSchG entsteht.
2. Diese Grundsätze sind in Kleinbetrieben i.S.v. § 23 I KSchG aber nicht anwendbar.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 06/18 ÖR
Wird ein nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassenes Fahrzeug nach den Regelungen des BayStrWG im Wege der unmittelbaren Ausführung abgeschleppt, kommen die Grundsätze des Abschleppens nach dem PAG nicht ohne weiteres zur Anwendung.
Sachverhalt:
K ist Eigentümer eines Lkw, für den keine Zulassung zum öffentlichen Verkehr besteht. Der Lkw hat lediglich österreichische Papiere, K ist darin nicht eingetragen. Das Fahrzeug hat keine Kennzeichen. Er stellte den Lkw am 5. November 2017 in der kreisangehörigen Gemeinde Neuburg, Landkreis Starnberg, Oberbayern, etwas vor 17.00 Uhr in der Weinstraße auf öffentlichem Straßengrund ab.
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