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Life&LAW Ausgabe 2026/01
Life&LAW Ausgabe 2026/01
8,70 €
inkl. MwSt

voraussichtlicher Erscheinungstermin 17. Dezember 2025

Bestellnummer: 72601

ZIVILRECHT
  • Die verbindliche Zustandsbenotung eines Oldtimers durch den Verkäufer mit der Schulnote 2-3 stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar!    
  • Tücken bei § 577a BGB, wenn eine KG den Wohnraum erwirbt: Welche Fristen gelten für Verbot der Eigenbedarfskündigung?    
  • Wo klagen, wenn Verkäufer und finanzierende Bank ihren Sitz an verschiedenen Orten haben?    
  • kompakt: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich    
STRAFRECHT
  • Abgrenzung Vorsatz vs. Fahrlässigkeit / Begriff der Vernehmung i.S.d. §§ 136, 136a StPO    
  • Konkurrenzen: Tateinheitliche Nötigung bei räuberischer Erpressung?    
ÖFFENTLICHES RECHT
  • BVerfG: (Keine) Exterritoriale Schutzpflicht der BRD bei US-amerikanischen Drohneneinsätzen im Jemen von der Air Base Ramstein    
  • Verfassungsbeschwerde: Erfolgreiche Klage gegen die Altersgrenze für Anwaltsnotare gem. BNotO    
TYPISCHE KLAUSURPROBLEME
  • Das Problem: Der Sachmangelbegriff im Kaufrecht, § 434 BGB        
GRUNDFÄLLE
  • Die Reichweite der Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 II S. 1 Nr. 1 BGB      
  • Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG)
HEMMER.LIFE
  • hemmer.individual - Einzel- und Kleingruppenunterricht    
Die Life&LAW dient in erster Linie als Schulungsmittel, indem sie aktuelle Rechtsprechung für Studierende, Referendarinnen und Referendare examenstypisch aufbereitet. Weiterhin werden die Leserinnen und Leser im hemmer.life Magazin über Interessantes rund um die Juristerei informiert. Zusätzlich ist die Zeitschrift für alle Juristinnen und Juristen ein wichtiges Nachschlagewerk für aktuelle Entscheidungen.
Die Life&LAW ist die deutschlandweit monatlich erscheinende hemmer-Ausbildungszeitschrift. In jeder Ausgabe werden aktuelle Entscheidungen im Bereich des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts aufbereitet und klausurtypisch gelöst.
Jahrgangsbedingt kann es sein, dass nicht jede Ausgabe verfügbar ist. 

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